verkehrsrechtIm Verkehrsrecht sorgen wir nach Bedarf

  • nach Verkehrsunfällen
  • für die schnelle Abwicklung des Schadens, von der Auswahl des richtigen Sachverständigen, über die Geltendmachung von Schmerzensgeld bis hin zur Berechnung von Verdienstausfall- u. Haus­halts­füh­rungs­scha­den, dies auch bei Un­fäl­len im Aus­land
  • für die Durchsetzung von An­sprü­chen gegen die eigene Kaskoversicherung
  • für Ihre Verteidigung in Führerschein- oder Bußgeldsachen
  • auch für die Durchsetzung Ihrer Rechte bei Problemen beim Autokauf-ode bei Leasingverträgen
  • für die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche

Bei unverschuldeten Unfällen ist unsere Tätigkeit auch dann für Sie kostenlos, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, da die Versicherung des Verursachers Ihre Rechtsanwaltskosten übernehmen muß !

So­wohl im Ver­kehrs­zivilrecht als au­ch in ver­kehrs­recht­li­chen Buß­geld- und Straf­sa­chen ver­fü­gen wir über jah­re­lange in­ten­si­ve Pro­zes­ser­fah­rung.

Hier bearbeitet RA Michael Haan dieses Rechtsgebiet als Tätigkeitsschwerpunkt.

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