arbeitsrechtIm Arbeitsrecht beraten wir unsere Mandanten bei allen Problemen, die bei Ar­beits­ver­hält­nis­sen zwi­schen Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer ent­ste­hen können, so insbesondere bei Kün­di­gun­gen und Kün­di­gungs­schutz­kla­gen.

Schwerpunkte unser Arbeit sind dabei:

  • Arbeitgeberberatung vor und bei Kün­di­gun­gen
  • Kündigungsschutz /Abwehr von Kün­di­gun­gen
  • Ver­tre­tung vor dem Ar­beits­ge­richt bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen und al­len wei­te­ren Arbeitsgerichtsprozessen
  • Streit über Zeugnisanspruch und -inhalt
  • Abmahnungen
  • Haftung des Arbeitsnehmers für Schäden
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen

Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht hier - so­weit mög­lich - das Bemühen um die Vermeidung von arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.

Hier betreut Sie Herr RA Michael Haan.

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