Im Arbeitsrecht beraten wir unsere Mandanten bei allen Problemen, die bei Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen können, so insbesondere bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen.
Schwerpunkte unser Arbeit sind dabei:
- Arbeitgeberberatung vor und bei Kündigungen
- Kündigungsschutz /Abwehr von Kündigungen
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht bei Kündigungsschutzklagen und allen weiteren Arbeitsgerichtsprozessen
- Streit über Zeugnisanspruch und -inhalt
- Abmahnungen
- Haftung des Arbeitsnehmers für Schäden
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen
Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht hier - soweit möglich - das Bemühen um die Vermeidung von arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.
Hier betreut Sie Herr RA Michael Haan.