baurechtIm Baurecht beraten und betreuen wir sowohl aussergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren insbesondere bei folgenden Fragen und Problemen:

  • Auslegung und Gestaltung von Werkverträgen aller Art
  • Auslegung und Gestaltung von Verträgen der Architekten u. der Sonderfachleute
  • Auslegung und Gestaltung von Hauskauf-und Hausbauverträgen
  • Honorare der Architekten und Sonderfachleute
  • Geltendmachung/Abwehr von Honorar-und Werklohnforderungen aller Art
  • Bauhandwerkersicherungshypothek/einstweilige Verfügung
  • Gewährleistungsfragen aller Art/ Analyse von Bau-Gutachten
  • gerichtliche und aussergerichtliche Beweisverfahren/Beweissicherung
  • Auseinandersetzungen mit Bauämtern/Behörden

Auch hier versuchen wir zunächst, gerichtliche Auseinandersetzungen soweit als möglich zu vermeiden, um den Mandanten Zeit, Geld und Ärger zu ersparen; immer aber nur, wenn solche Lösungen nach unserer Erfahrung möglich und sinnvoll erscheinen.

Hier­bei ver­mit­teln wir Ih­nen ger­ne auch Kon­tak­te zu wei­te­ren Bau­fach­leu­ten, wie Ar­chi­tek­ten, In­ge­nieu­re, Sta­ti­ker usw.).

Mit großer Prozeßerfahrung kennen wir aber auch alle "Tricks und Kniffe" der prozessualen Auseinandersetzung über die o.g. Streitpunkte.

Hier be­treut Sie Herr RA Peter Schmitt.

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