Im Wirtschafts-und Unternehmensrecht beraten und betreuen wir speziell unsere regionalen Firmenmandanten bei allen Rechtsproblemen "rund um das mittelständische Unternehmen", u.a. zu folgenden Problemkreisen:
- Arbeitsrecht für das Unternehmen
- Kaufrecht mit Gewährleistungsrecht/Forderungseinzug
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Vertragsverhandlungen/Vertragsgestaltungen/Vertragsauslegungen
- gewerblicher Rechtsschutz mit Wettbewerbs-und Urheberrecht
- Bankrecht mit Darlehens-und Bürgschaftsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Haftungs-und Schadensrecht des Unternehmens
- gewerbliches Miet-und Pachtrecht
- Streitigkeiten des Unternehmens mit Behörden aller Art
- Fragen zum Insolvenzrecht
Unsere Tätigkeit konzentriert sich hier zunächst darauf, Streitpotenziale soweit als möglich aus dem Weg zu räumen und außergerichtliche Lösungen zu erzielen. Dabei helfen wir unseren Firmenmandanten auch durch Vermittlung von Kontakten zu Politik und Verbänden und betreuen sie auf Wunsch bei Kontakten zur Presse und den Medien.
Hier bearbeiten alle Anwälte Teilbereiche dieser Tätigkeiten, RA Peter Schmitt hat einen Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht allgemein.