Im Verkehrsrecht sorgen wir nach Bedarf
- nach Verkehrsunfällen
- für die schnelle Abwicklung des Schadens, von der Auswahl des richtigen Sachverständigen, über die Geltendmachung von Schmerzensgeld bis hin zur Berechnung von Verdienstausfall- u. Haushaltsführungsschaden, dies auch bei Unfällen im Ausland
- für die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die eigene Kaskoversicherung
- für Ihre Verteidigung in Führerschein- oder Bußgeldsachen
- auch für die Durchsetzung Ihrer Rechte bei Problemen beim Autokauf-ode bei Leasingverträgen
- für die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
Bei unverschuldeten Unfällen ist unsere Tätigkeit auch dann für Sie kostenlos, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, da die Versicherung des Verursachers Ihre Rechtsanwaltskosten übernehmen muß !
Sowohl im Verkehrszivilrecht als auch in verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafsachen verfügen wir über jahrelange intensive Prozesserfahrung.
Hier bearbeitet RA Michael Haan dieses Rechtsgebiet als Tätigkeitsschwerpunkt.