Im Familienrecht beraten und betreuen wir unsere Mandanten bei allen Problemen, die bei Trennung und Scheidung von Ehen bzw der Auflösung von Lebenspartnerschaften entstehen können.
Schwerpunkte unserer Arbeit sind dabei:
- Ehe-und Partnerschaftsverträge
- Trennung und Trennungsvereinbarungen
- Ehescheidungen mit Rententeilung
- Unterhaltsansprüche Ehegatte/Kinder
- Vermögensauseinandersetzung
- Sorgerecht und Besuchs-/Umgangsrecht
- Verteilung Hausrat/Ehewohnung
- Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen einstweiliger Anordnungen
- Vaterschaftsanerkennung/-anfechtung
Wir erledigen dabei für unsere Mandanten alle aussergerichtlich und gerichtlich notwendig werdenden Arbeiten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche, auch im Rahmen von Verfahrenskostenhilfe.
Hier bearbeitet RA Michael Haan dieses Rechtsgebiet als Tätigkeitsschwerpunkt.