familienrechtIm Familienrecht beraten und betreuen wir unsere Mandanten bei allen Problemen, die bei Trennung und Scheidung von Ehen bzw der Auflösung von Le­ben­spart­ner­schaf­ten entstehen können.

Schwerpunkte unserer Arbeit sind dabei:

  • Ehe-und Partnerschaftsverträge
  • Trennung und Trennungsvereinbarungen
  • Ehescheidungen mit Rententeilung
  • Un­ter­halts­an­sprü­che Ehe­gat­te/Kin­der
  • Ver­mö­gens­aus­ei­nan­der­set­zung
  • Sorgerecht und Besuchs-/Umgangsrecht
  • Verteilung Hausrat/Ehe­woh­nung
  • Durch­set­zung von An­sprü­chen im Rah­men einst­wei­li­ger Anordnungen
  • Vaterschaftsanerkennung/-anfechtung

Wir erledigen dabei für unsere Mandanten alle aussergerichtlich und gerichtlich notwendig werdenden Arbeiten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche, auch im Rahmen von Verfahrenskostenhil­fe.

Hier bearbeitet RA Michael Haan dieses Rechtsgebiet als Tätigkeitsschwerpunkt.

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