Im Erbrecht beraten und betreuen wir sowohl aussergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren insbesondere bei folgenden Fragen und Problemen:
- Beratung zur rechtzeitigen Vorsorge durch Testament
- Beratung zur rechtzeitigen Vorsorge bei befürchteter Enterbung
- Gestaltung und Auslegung von Testamenten/Erbverträgen
- Beratung zu allen Fragen "rund um ein Vermächtnis"
- Ermittlung und Berechnung sowie Durchsetzung von Pflichteilsansprüchen
- Beratung bei Annahme/Ausschlagung eines Erbes
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- (Vermeidung der ) Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Erbscheinsverfahren
- Wertermittlung von Nachlässen
Wir legen besonderen Wert darauf, unseren Mandanten zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten genau auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittene Beratungen und Vertragsgestaltungen zu bieten. Große Prozeßerfahrung haben wir aber auch in der gerichtlichen Durchsetzung/der Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen.
Hier betreut Sie Herr RA Peter Schmitt, der auch als Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker tätig ist.