- Die Gründung der Kanzlei erfolgte Anfang 1986, Eintritt des Rechtsanwaltes Stefan Schmitt zum 01.01.2013, seit 01.04.2019 ist Herr Schmitt nur noch beratender freier Mitarbeiter der Kanzlei
- Die Kanzlei ist Zivil- und Wirtschaftsrechtlich ausgerichtet, bearbeitet werden aber auch Mandate in allen anderen gängigen Rechtsgebieten ( siehe Leistungsangebot )
- Eine Betonung unserer Arbeit liegt auf beratenden anwaltlichen Dienstleistungen, insbesondere für regionale Firmenmandanten ( siehe Referenzen )
- Die Kanzlei ist jedoch auch Ansprechpartner für die Rechtsprobleme aller anderen Mandanten (von der Miet- und Führerscheinsache bis zur Ehescheidung und Kaufrechtsangelegenheit)
- Wir können unsere Mandanten bei allen deutschen Gerichten vertreten
- Die Kanzlei wird geleitet durch einen erfahrenen Bürovorsteher, der zuständig ist für schwierige Forderungs- und Zwangsvollstreckungssache sowie das Kanzleimanagement
Bürovorsteher Michael Latz
Herr Latz ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der Büroorganisation sowie bei Termins- und Kostenfragen. Er ist Sachbearbeiter für Beitreibungssachen und hilft Ihnen mit großer Erfahrung dabei, Ihre Forderungen dann auch im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgreich durchzusetzen.